SoFa e. V.

Verein für Jugend- und sozialpädagogische Familienhilfe e. V. 

Unser Angebot an Leistungen:

§18.3 begleiteter Umgang
§27.2 Clearing
§29 soziale Gruppen
§30 Erziehungsbeistandschaft
§31 sozialpädagogische Familienhilfe
§35 Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
§35a Schulbegleitung


§18.3 begleiteter Umgang

SoFa e.V. bietet getrenntlebenden Elternteilen oder Großelternteilen die Möglichkeit eines begleiteten Umgangs mit ihren Kindern oder Enkelkindern in den Räumen von SoFa e.V.
Vorab wird zum Wohle des Kindes mit beiden Eltern- oder Großelternteilen eine Vereinbarung mit festen Regeln geschlossen. Hier werden die Verhaltensweisen geregelt, die die Teilnehmer vor, nach und bei dem Umgang einzuhalten haben. Hier wird u.a. festgelegt, dass Streitigkeiten, Verunglimpfungen und Versprechungen vermieden werden. Die begleitende Fachkraft kann jederzeit im Verlauf des Kontaktes zum Wohle des Kindes eingreifen.
Ziel ist es, dass nach einigen begleiteten Kontakten die Eltern bzw. Großeltern in der Lage sind, unbegleitete Kontakte zu den Kindern bzw. Enkelkindern zu haben und angemessener mit dem jeweils anderen Eltern- oder Großelternteil umgehen können.

§27.2 Clearing

Häufig wird vor der Installierung einer geeigneten Hilfe ein Clearingverfahren seitens des Jugendamtes anberaumt. In einer zeitlich begrenzten intensiven Betreuung werden die Problemlagen der Familie ermittelt, um so ein zielführendes Hilfsangebot bieten zu können. Das Clearing erfolgt häufig mit zwei Mitarbeiter/Innen im sog. Vier Augen Prinzip.  

§29 Soziale Gruppenarbeit

Neben der klassischen ambulanten aufsuchenden Hilfe bieten wir bedarfsorientiert für die Kinder und Jugendlichen der Familien Sozial-Kompetenz-Gruppen an.
Kompetenzgruppen für Kinder von 3-17 Jahren
Wir bieten je nach familiären Konstellationen alters-bzw. geschlechtsspezifisch zusammengesetzte Gruppen mit maximal 6 Kindern bzw. Jugendlichen an. Diese werden von jeweils zwei Fachkräften geleitet. Die Gruppen finden fortlaufend und in regelmäßigen Abständen statt. Der Transfer wird von uns geleistet, um eine verlässliche Teilnahme zu ermöglichen.
Durch die festen Strukturen und den engen Rahmen bieten wir den Kindern Orientierung. Die begrenzte Teilnehmerzahl ermöglicht uns eine genaue Betrachtung des jeweiligen Kindes. Wir nutzen die Möglichkeit einer direkten Rückmeldung auf das jeweilige Verhalten und nehmen damit Einfluss auf Sozial- und Gruppenverhalten. Konflikte werden direkt in der Gruppe bearbeitet und wenn möglich gelöst.
Die Gruppenteilnehmer werden individuell und auf die jeweiligen Bedarfe bezogen ganzheitlich gefördert. Schwerpunkte sind hierbei u.a. die Stärkung der Selbstwahrnehmung, Selbstwirksamkeit und des Selbstwertgefühls. Aktuelle Themen (z.B. Mobbing) fließen dabei in die Gruppenarbeit ebenfalls mit ein.
Über interessante Inhalte, anknüpfend an die Lebensrealität der Kinder/Jugendlichen, wird ihre Neugier für Lerninhalte neu geweckt. Durch medienpädagogische Arbeit der Fachkräfte erwerben die Teilnehmer eine größere Medienkompetenz z.B. im Umgang mit PC. Es wird auch auf die Gefahren des Umgangs mit sozialen Medien hingewiesen.
Die regelmäßige Beteiligung der Teilnehmer an der Aufstellung und Gestaltung des Gruppenprogramms ist wichtig. Dies geschieht vor allem im Gruppenprozess.
Ziel dieser Gruppen ist es über die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung eine erfolgreichere Partizipation der Teilnehmer an der Gesellschaft zu ermöglichen (§29 SGB VIII)
Die Hilfen nach § 27.2, §29, §30, §35 werden auch in Verbindung mit §41 SGB VIII angeboten.

§30 Erziehungsbeistandschaft

Hier wird das Kind/ der Jugendliche unter Einbeziehung seines sozialen Umfeldes gefördert. Auch hier wird zunächst eine Beziehung aufgebaut, um individuell auf die Bedürfnisse einzugehen und die Entwicklung hinsichtlich der Partizipation an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Außerdem moderiert die Fachkraft zwischen dem Kind/Jugendlichen und der Familie.
Je nach Zielsetzung wird das Kind/der Jugendliche in seiner Verselbständigung unterstützt und der Ablöseprozess begleitet.


§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe

Schwerpunkt unserer Arbeit bildet weiter das Angebot der sozialpädagogischen Familienhilfe, eine aufsuchende Hilfe, die im häuslichen Bereich der Familien stattfindet.
Sie beinhaltet eine intensive Betreuung und Begleitung sowie konkrete angepasste praktische Lebenshilfe in folgenden Bereichen:
• Sicherung der Grundversorgung
• Gesundheitsfürsorge
• Beratung/ Begleitung bei Erziehungsfragen und Partnerschaftsthemen
• Entwicklungsförderung
• Bewältigung von Alltagsproblemen
• Krisenintervention
• Unterstützung bei Behördengängen und anderen Institutionen
• Hilfen zur Selbsthilfe
• Netzwerkkoordination
Zu Beginn findet eine Kennlernphase zwischen der Familie und der Fachkraft statt, in der es darum geht, Vertrauen und Verbundenheit herzustellen. Sie ist die Basis für den weiteren Prozess, in dem die SPFH die Familie passgenau betreuen und begleiten kann. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf dem systemischen Ansatz. Die aufsuchende Arbeit senkt bei den Familien die Hemmschwelle und führt gleichzeitig dazu, dass sie sich angenommen fühlen.
Die Methodik beinhaltet engmaschige Kontakte, die je nach Auftrag längerfristig angelegt sind.

§35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist eine oft längerfristige Unterstützung für Jugendliche zur sozialen Integration und eigenverantwortliche Lebensführung.
Im engmaschigen Austausch sollen dabei die individuellen Bedürfnisse des Jugendlichen berücksichtigt werden
.

§35a Schulbegleitung

§35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (Schulbegleitung)
§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
(1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
1.
ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
2.
daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Hiermit ist die Unterstützung für Kinder und Jugendliche gemeint, damit diese an der Gesellschaft teilnehmen können. Hier liegt der Schwerpunkt insbesondere auf der Schulbegleitung, um den Kindern und Jugendlichen einen regemäßigen Schulbesuch und die Teilnahme am Unterricht sowie das Erlernen der Unterrichtsinhalte zu ermöglichen.
Im Rahmen eines Hilfeplans werden die individuellen Ziele festgelegt und das Kind bzw. der Jugendliche gemäß der bewilligten Stundenzahl gefördert.
Methodik
Zunächst ist ein vertrauensbildender und intensivierender Kontaktaufbau sowohl zu dem Klienten, dessen Eltern, Bezugspersonen bzw. dem familiären Umfeld aber auch zu den Lehrern, der Schulleitung, Schulsozialarbeiter oder Sonderpädagogen notwendig.  Nur auf dieser Basis kann gemeinsam die Förderung des Klienten optimiert werden. Ebenso wichtig ist der Austausch mit externen Fachdiensten (z.B. Therapeuten, Autismus Zentrum), um ggf. spezifische Besonderheiten und den Umgang damit zu berücksichtigen. Für die Zielüberprüfung findet ebenfalls ein regelmäßiger Kontakt mit dem ASD statt.
Dem Kind, Jugendlichen werden individuell zugeschnittene unterstützende und vermittelnde Hilfen   in der allgemeinen Unterrichtssituation aber auch in Krisensituationen angeboten.
Bei der Gestaltung der Pausenzeiten wird die Kontaktaufnahme zu Mitschülern vorbereitet, gefördert und begleitet. Bei Konflikten werden Gespräche mit Mitschülern zur Abklärung geführt. Die Schulbegleitung übernimmt hier auch die Funktion des Vermittlers zwischen dem Kind oder Jugendlichen und den Mitschülern.
Der Transfer zur Schule kann begleitet werden.
Zielsetzung
Mit Hilfe der Schulbegleitung soll ein regelmäßiger Schulbesuch gewährleistet und die Integration in die Schulgemeinschaft und den Klassenverband ermöglicht werden. Durch den intensiven Kontakt zwischen Kind oder Jugendlichem und der Schulbegleitung werden die persönlichen Stärken und Schwächen des Klienten erkannt und für den Schulalltag berücksichtigt.
Ebenso wird die individuelle Belastbarkeit erhöht und die Selbständigkeit sukzessive verbessert. In manchen Fällen werden auch visuelle Unterstützungsmöglichkeiten wie z.B. TEACH eingesetzt, um dem Klienten die notwendige Strukturierung des Schulalltags zu ermöglichen.
Die Sozialkompetenzen werden befördert, um ein gutes Miteinander im Klassenverband und in der Schule allgemein zu sichern. Ebenso ist die Verbesserung der Problemlösungsfähigkeit wichtig, so dass das Kind oder der Jugendliche lernt, sich trotz seiner Behinderung/Einschränkung in der Lage sieht, erfolgreich Probleme zu erkennen und zu lösen. Hier liegt der Fokus auf der Selbstwirksamkeit.
Ziel ist es, die im Hilfeplan verankerten Ziele, die im schulischen Umfeld trainiert werden, zu erreichen, damit der Klient den Schulalltag so selbständig wie möglich meistern kann.